- Drohende Fehlgeburt (gewöhnlich von Blutungen begleitet)
- Hinweise oder Zweifel an einer drohenden Frühgeburt
- Hoher Blutdruck
- Diabetes
- Plazentastörungen
- Schwere Anämie
- Wachstumsrestriktionen des Fötus
- Zunächst sollten sie die Flugbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft für Schwangere kennen. Fluggesellschaften gestatten Flugreisen bis zur 28. bis 36. Schwangerschaftswoche.
- Nach einer bestimmten Schwangerschaftswoche (gewöhnlich der 28. Woche) kann ein ärztliches Schreiben oder Attest erforderlich sein, das bestätigt, dass seitens der Ärztin, des Arztes oder der Hebamme keine Einschränkungen für Flugreisen bestehen.
- Sie sollten sicherstellen, dass Sie für mögliche Notfälle den Namen einer medizinischen Einrichtung am Ankunftsort kennen und dass Ihre Krankenversicherung – sofern vorhanden – dort gilt.
- Sie sollten sich leger kleiden und, wenn möglich, Kompressionsstrümpfe tragen, um die Durchblutung zu verbessern.
- Sie sollten darauf achten, ausreichend Flüssigkeit zu sich zu nehmen.
- Sie sollten um einen Sitzplatz am Gang bitten.
- Sie sollten so oft wie möglich aufstehen und umhergehen.
- Im Sitzen sollten Sie Übungen zur Aktivierung der Unterschenkelmuskulatur durchführen (solche Übungen finden Sie in den Bordmagazinen der Fluggesellschaften).
- Turbulenzen lassen sich nicht immer vorhersehen. Daher wird schwangeren Frauen ebenso wie allen anderen Passagieren empfohlen, im Sitzen den Sicherheitsgurt angelegt zu lassen.